Die Klostergasse ist die erste Begegnungszone in Österreich
Die Eröffnung des 3. Teils der (neuen) Hauptstraße am 26. April 2013 war ein schönes Fest, wenn auch für uns mit einem Vermutstropfen, denn der 3. Abschnitt wurde ohne irgendeine Radfahranlage realisiert.
Wir haben versucht, aus diesem Fehler das beste zu machen und die Verbindung zwischen dem Deutsch- und dem Freiheitsplatz über die Klostergasse für RadfahrerInnen zu optimieren – und ich denk, das ist ziemlich gut gelungen.
Wir haben diese Verbindung mit einem in der österreichischen Strassenverkehrsordnung neuen Instrument umgesetzt: als Begegnungszone. Begegnungszone ist ein verkehrspolitisches Mittel, um das Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Was gilt in der Begegnungszone? (Zitat: Kuratorium für Verkehrssicherheit)
• Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet, ebenso das Rollschuhfahren
• Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die Fahrbahn benutzen (ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern). Rollschuhfahrer müssen ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen.
• Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden
• Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet
• Kfz dürfen nur an gekennzeichneten Stellen parken
• Fahrzeuge dürfen mit maximal 20 km/h unterwegs sein. Die zuständige Behörde kann auch 30 km/h verordnen, wenn es die Verkehrssicherheit erlaubt.
• Beginn und Ende der Begegnungszone müssen durch das entsprechende Hinweiszeichen kundgemacht werden
• Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist daher – im Gegensatz zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Es gelten also die allgemeinen Vorrangregeln.
• Die Begegnungszone kann in einzelnen Straßen oder Gebieten umgesetzt werden.
Die Begegnungszone ist ein neues Mittel und – wie ich finde – ein gutes.
Es ist schön, dass wir uns in Mödling zumindest in dieser Frage an Neues heranwagen…
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