Rechtsstaat

9.August 2016 in herausfordernd

Vor ein paar Tagen haben offenbar Betrunkene Frauen in Mödling sexuell belästigt.

Die üblichen Medien haben die Täter identifiziert (Flüchtlinge aus Afghanistan) und waschen ihre Schmutzwäsche mit Genuss, das heisst, sie hetzen. Und in Zeiten wie diesen fallen die „Enthüllungen“ auf fruchtbaren Boden und in den sozialen Medien übertreffen sich brave Bürger mit immer ungustiöseren „Lösungsvorschlägen“.

Ich selbst kann zur Aufklärung nichts beitragen, weil ich – wie viele andere – gerade auf Urlaub bin.

Mir scheint es aber wichtig, folgendes festzuhalten:

  • Sexuell motivierte Belästigungen von Frauen sind ein absolutes no-go. Wir haben entsprechende Gesetze und es ist Sache der Polizei, die Täter auszuforschen und die Angelegenheit so abzuhandeln, wie es diese Gesetze vorsehen. Es kann und darf keine Ausnahmen oder Milderungsgründe geben: solche Übergriffe sind zu ahnden – ohne Ausnahme.
  • Aufgabe der politisch Verantwortlichen ist, nach Möglichkeit zur Aufklärung beizutragen und dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der für das Gemeinwesen Verantwotlichen, mit Ruhe und Bedacht vorzugehen und insbesondere auf ihre Wortwahl zu achten. Das gilt im übrigen ganz besonders auch für die Presse, der eine ganz besondere Verantwortung zukommt.
  • Verallgemeinerungen jeder Art gibts unter Alkoholeinfluss am Stammtisch genug: VertreterInnen öffentlicher Einrichtungen sollten diese nicht noch weiter mit „Vorschlägen“ anheizen, die im Gegensatz zu unserer Rechtsordnung stehen.
  • Als Rechtsstaat und im Sinn einer europäischen politischen Kultur, derer wir uns – zu Recht – rühmen, hat Österreich auch Flüchtlinge aus arabischen Ländern aufgenommen. In korrekten Verfahren wurden ihre Fluchtgründe auf Basis der Menschenrechtskonvention bewertet und vielen von ihnen ein Bleiberecht zugesprochen. Damit genießen sie die gleichen Rechte wie Menschen, die schon ewig in Österreich leben. So ist der Rechtsstaat. Das bedeutet auch, dass sie für Verbrechen/Vergehen zu bestrafen sind. Das bedeutet aber auch, dass sie als unschuldig zu gelten haben, so lange ihre Schuld nicht bewiesen ist. Und die Frage von Schuld oder Unschuld ist immer individuell nachzuweisen und abzuhandeln.

Im übrigen kann die freiwillige Arbeit vieler BürgerInnen auch in Mödling nicht hoch genug bewertet werden, die mit den Flüchtlingen arbeiten und ihnen neben der Sprache auch die Kultur und die erwarteten Verhaltensweisen in Österreich näher bringen. Das ist der einzige Weg, ein gedeihliches Zusammenleben mit Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft und individueller Sozialisation zu gewährleisten.

Andere tun nichts – und warten, bis etwas passiert, um dann ihr schmutziges politisches Geschäft zu betreiben.

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Kommentare

  1. Eine sehr gute Stellungnahme!

    Gertraud Marschalek, 12/08/16 01:03

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