Gemeinderatswahl: was zu beachten ist

20.Januar 2020 in interessant

Am kommenden Sonntag, 26. Jänner wird der Gemeinderat der Stadt Mödling neu gewählt.

NICHTAMTLICHER STIMMZETTEL

Statt oder zusätzlich zum amtlichen Stimmzettel dürfen auch nichtamtliche Stimmzettel verwendet werden, die meist von den Kandidat*innen verteilt werden. Sie müssen aber in Größe, Papierstärke und Farbe genau den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und es dürfen keine Fotos, Wahlslogans etc. drauf sein.

Es ist dies ein skurriles, niederösterreich-spezifisches semi-demokratisches Phänomen, das nur von der ÖVP – von der aber massiv – gefordert wird. Das Ganze hilft natürlich den personell wie finanziell Stärksten: es ist – vor allem in kleinen Gemeinden – ein nicht unbeträchtlicher Aufwand, diese nicht-amtlichen Stimmzettel unter die Leute zu bringen. Früher wurde in den Wahllokalen sogar gefragt, ob man einen amtlichen Stimmzettel braucht; bedeutet: verdächtig, wer nach einem amtlichen verlangt….
Und in manchen Gemeinden stehen auf diesem nicht-amtlichen Stimmzettel alle Kandidat*innen der einen Partei; das schaut dann so aus, wie ein amtlicher Stimmzettel – als ob das die entscheidende Wahl sei und die dort Angeführten die einzigen zu Wählenden wären..
Diese nicht-amtlichen Stimmzettel bergen außerdem ein großes Risiko für Unsicherheiten bei der Ermittlung der Ergebnisse: in einem Kuvert können zwei oder mehrere Stimmzettel sein. Wenn beim Aufmachen der Kuverts die Stimmzettel nicht sofort zusammengeheftet werden, werden aus einer Stimme plötzlich und „unbeabsichtigt“ (?) mehrere und der Fehler kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Wir GRÜNE verteilen keine nicht-amtlichen Stimmzettel, weil wir das demokratiepolitisch für bedenklich halten, für eine ungute Trickserei – und außerdem für Ressourcenverschwendung.

VORZUGSSTIMMEN

Es können eine oder mehrere Vorzugsstimmen abgegeben werden. Nach der Reihenfolge der angeführten Namen erhalten die Kandidaten und Kandidatinnen Wahlpunkte, die eine Vorreihung auf der Liste bewirken können. Wenn mehrere Stimmzettel mit Vorzugsstimmen ins Wahlkuvert gesteckt werden, gilt für die Vorzugsstimmen die Reihung gemäß Parteiliste.

NAME STICHT PARTEI

Wenn durch Eintragen eines Namens auf dem amtlichen Stimmzettel oder durch Beilegen eines nichtamtlichen Stimmzettels (Namensstimmzettels) eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten oder eine Kandidatin vergeben wird, die nicht zur angekreuzten Parteiliste gehört, zählt die Stimme nicht für die angekreuzte Partei, sondern für die Partei des/der Vorzugsstimmenkandidaten/-kandidatin.

WANN und WO WÄHLEN?

Gewählt werden kann zwischen 7.00 und 16.00h.
Die Wahllokale finden Sie hier.
Aushänge betr. Wahlberechtigung gibt es diesmal nicht! Wenn man sich unsicher ist, ob man wählen darf oder nicht (weil man z.B. EU-Ausländer ist oder man einen Nebenwohnsitz in Mödling hat), ist Einsicht ins Wählerverzeichnis nötig: allerdings geht das nur persönlich zu den Amtsstunden (MO-FR 8.00 – 12.00h; DO zusätzlich 16.00 – 18.00h im Gemeindeamt, Pfarrgasse 9). Oder man geht am 26.1. einfach in´s Wahllokal…

Letztmöglicher Zeitpunkt zur Beantragung einer Wahlkarte:
Antrag bis Mittwoch, den 22. Jänner 2020, schriftlich (auch per Fax: 0223623373 oder E-Mail: wahlamt@moedling.at), danach bis Freitag, den 24. Jänner 2020, 12.00 Uhr nur mündlich.

Noch keine Kommentare Kommentieren

Kommentare

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen